Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigung

Kennen Sie schon die vereinfachte Spendenbescheinigung?

Ihre Spendenzahlungen an uns können steuerbegünstigt eingesetzt werden. Um das Spenden für den Spender und den Verwaltungsaufwand für den Spendenempfänger zu vereinfachen, lässt der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren zur Spendenbescheinigung zu. Auf eine vom Empfänger der Spende erstellte Zuwendungsbestätigung kann nach § 50 Abs. 2 EStDV verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt.

In diesen Fällen ist die Spende durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (Kontoauszug) eines Kreditinstituts nachzuweisen. Auf der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Spenders und des Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein.

Für über 300,00 € hinausgehende Spenden stellen wir Ihnen selbstverständlich eine gesonderte Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus.

In diesem Fall benötigen wir Ihren Namen und Ihre komplette Anschrift. Klicken Sie bitte auf den folgenden Button und füllen Sie das Formular zur Übertragung Ihrer Daten aus.